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Montag und Mittwoch von 08:00 bis 10:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr
Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung. Er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein, hat deren Vorsitz und überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte. Er übt weiters die Funktionen aus, die ihm das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.
Zuständigkeitsbereich:
In der Fraktion Deutschnofen:
Die Befugnisse aller übrigen Tätigkeitsbereiche, die nicht wie oben delegiert werden, werden vom Bürgermeister wahrgenommen.
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