Altkleidersammlung: gesetzliche Neuerungen ab 01. März 2026

Gesetzliche Neuerungen ab 1 März 2026 zur Altkleidersammlung

Veröffentlichungsdatum:

02.03.2026

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
Recycling

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Beschreibung

Gesetzliche Neuerungen ab 1 März 2026 zur Altkleidersammlung

Alte Kleider können weiterhin im Recyclinghof abgegeben werden, allerdings in eigens dafür vorgesehenen Säcken. Diese können im Bauamt erworben werden zum Preis von 2,50€ je Sack (Preis reduziert zu den angekündigten Kosten im Gemeindeblatt, da die Säcke nur halb so groß sind wie ursprünglich geplant.)

Altkleider lose oder in anderen Säcken werden im Recyclinghof nicht mehr angenommen.

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Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026, 12:28 Uhr

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